Charta des Bundesverband Freier Radios
Neufassung, verabschiedet von der Mitgliederversammlung des BFR in Marburg im März 2012
Präambel
Freie Radios agieren mit einem emanzipatorischen Anspruch im Sinne gesellschaftlicher Gleichheit und individueller Freiheit.
Ziel des Bundesverbandes Freier Radios ist es, allen Menschen in diesem Sinne den Zugang zum Rundfunk und Radioinitiativen den Zugang zu Sendelizenzen zu ermöglichen.
Freie Radios arbeiten aktiv am Abbau von Diskriminierungen und stellen diesen das Modell der konkurrenzfreien, solidarischen Assoziation entgegen.
Publizistische Wirkung Freier Radios
Freie Radios betreiben informativen und kritischen Rundfunk.
Sie stellen emanzipatorische Sichtweisen auf Gesellschaft, Kultur, Musik und Politik in den Vordergrund.
Freie Radios reflektieren gesellschaftliche Strukturen und mischen sich ein.
Freie Radios sind Programmradios und zielen nicht auf marktorientierte Reichweiten ab.
Alle Menschen haben die Möglichkeit, im Freien Radio Öffentlichkeit im Sinne der Meinungsvielfalt und Emanzipation mitzugestalten.
Strukturen und Arbeitsweisen
Freie Radios arbeiten unabhängig von kommerziellen Interessen und sind nicht gewinnorientiert.
Sie sind unabhängig von staatlichen und religiösen Institutionen.
Freie Radios verfügen souverän über die Mittel zur Produktion von Medieninhalten.
Im Vordergrund steht die kollektive, selbstorganisierte und konkurrenzfreie Arbeitsweise, die ihre eigene Abhängigkeit von gesellschaftlichen Gegebenheiten reflektiert und kritisiert.
Die Organisation der Produktionsprozesse erfolgt demokratisch und transparent und wirkt Hierarchisierungen entgegen. Hierbei streben Freie Radios Barrierefreiheit an.
Freie Radios stellen ihre Inhalte niedrigschwellig und nichtkommerziell zur Verfügung.
Freie Radios gewährleisten die inhaltliche Unabhängigkeit der bei ihnen redaktionell Arbeitenden im Rahmen kollektiver Entscheidungsstrukturen.
Die redaktionelle Arbeit findet weitestgehend unbezahlt statt.
Forderungen des BFR
Als dritte Säule der Rundfunklandschaft bekommen Freie Radios gleichberechtigten Zugang zu allen Verbreitungswegen.
Freie Radios haben Anspruch auf eine eigene Sendefrequenz für ein selbst gewähltes Empfangsgebiet.
Freien Radios werden ausreichende Mittel aus Rundfunkgebühren für einen ununterbrochenen Sendebetrieb zur Verfügung gestellt.
Journalist_innen der Freien Radios werden Berufsjournalist_innen gleichgestellt, alle öffentlichen Stellen sind ihnen auskunftspflichtig.
Freie Radios haben freien Zugang zu öffentlich-rechtlichen und staatlichen Archiven, Datenbanken und Informationsdiensten.
Für Produktionen der Freien Radios dürfen alle urheberrechtlich geschützten Inhalte unentgeltlich genutzt werden.
Der BFR hat Anspruch auf eine Beteiligung an medienrechtlichen Gesetzgebungsverfahren.